Wenn der Arbeitgeber insolvent wird
Was Arbeitnehmer bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers tun sollten — Insolvenzgeld, Forderungen und offizielle Stellen.
Insolvenz des Arbeitgebers ändert Zahlungswege und Fristen. Informieren Sie sich früh bei der Insolvenzgeldstelle der Bundesagentur — diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Erste Signale erkennen
Verspätete Gehälter, ausbleibende Sozialabgaben oder Gerüchte über Zahlungsschwierigkeiten sind Warnsignale.
Dokumentieren Sie offene Forderungen: Gehalt, Urlaub, Überstunden.
Sichern Sie Arbeitsvertrag, Abrechnungen und Kündigungsschreiben.
Insolvenzverfahren und Insolvenzgeld
Nach Eröffnung des Verfahrens melden sich Gläubiger beim Insolvenzverwalter.
Insolvenzgeld der Agentur kann ausstehende Entgeltansprüche für begrenzte Zeiträume abdecken — Voraussetzungen stehen auf der Behördenwebsite.
Beantragen Sie Insolvenzgeld fristgerecht; versäumte Fristen sind schwer nachzuholen.
Kündigung und Arbeitslosmeldung
Insolvenz führt oft zur Kündigung durch den Verwalter oder Betriebsstilllegung.
Melden Sie sich unverzüglich arbeitslos und beantragen Sie ALG I.
Teilen Sie der Agentur Insolvenzschreiben und Bescheide mit.
Betriebsrat und Kolleginnen
Der Betriebsrat informiert über Sozialplan oder Interessenausgleich.
Tauschen Sie sich mit Kolleginnen aus, aber verlassen Sie sich auf schriftliche Behördeninformationen.
Vermeiden Sie unterschriebene Verzichtserklärungen ohne Prüfung.
Langfristige Forderungen
Nicht durch Insolvenzgeld gedeckte Ansprüche können als Insolvenzforderung angemeldet werden.
Auszahlungen aus der Masse hängen von Vermögen und Rang ab — oft nur Teilbeträge.
Anwalt oder Gewerkschaft helfen bei Anmeldung und Rangfolge.